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Versorgungsmodell Gesundheitskonto mit Solidargutschrift (VGS)

VGS

Mit dem Versorgungsmodell Gesundheitskonto mit Solidargutschrift (VGS) wird ein nachhaltiger ordnungspolitischer Rahmen für die ambulante Versorgung entwickelt, um jedem Versicherten dauerhaft einen unrationierter Zugang zur medizinischen Versorgung bereitstellen zu können.

Die Inhalte des VGS sind:

  • Die heutige Praxisgebühr wird abgeschafft.

  • Ein Gesundheitskonto wird für Versicherte eingerichtet.

  • Eine Solidargutschrift (=solidarisch finanzierte Eigenbeteiligung) in Höhe von 10 % der individuellen ambulanten Behandlungskosten wird auf dem Gesundheitskonto gutgeschrieben.

  • Die Finanzierung der Solidargutschrift erfolgt über den Gesundheitsfonds bzw. die Krankenkasse.

  • Nach der Behandlung erhält der Patient von der Kassenärztlichen Vereinigung eine Rechnung über die Behandlungskosten.

  • Über die implizite Kostenerstattung erstattet die Krankenkasse der Kassenärztlichen Vereinigung 90 % der Behandlungskosten.

  • Rechnungsgrundlage ist eine Einzelleistungsvergütung nach GOÄ. Bestimmung der GOÄ-Multiplikatoren: Durch Verhandlungen zwischen Kassenärztlicher Vereinigung und Krankenkasse.

  • Nach Plausibilitätsprüfung werden 10 % der ambulanten Behandlungskosten vom individuellen Gesundheitskonto abgebucht.

  • Die Praxis erhält 100 % der Behandlungskosten erstattet.

  • Wenn das Gesundheitskonto aufgebraucht ist, wird die Solidargutschrift zur Eigenbeteiligung von 10 % mit einer Begrenzung der Belastungen auf einen Prozentsatz des Einkommens oder auf einen vorgegebenen Euro-Betrag.

  • Bleiben nach Ablauf des Abrechnungsjahres positive Beträge auf dem Gesundheitskonto stehen, so können diese an den Versicherten ausgezahlt („Cash-back“), für das nächste Jahr gespart oder für weitere Verwendungen („Zuzahlungen“) eingesetzt werden. 

Alle weiteren Informationen finden sich auf der IfMDA-Internetseite:

www.solidargutschrift.de.

 

IfMDA-Studie: Bestellformular Band 17.pdf.